Immobilienkauf auf Mallorca – Tipps für Käufer
Exklusive Villa mit Meerblick in Puerto Andratx. Worauf sollte ein Käufer beim Erwerb einer Immobilie achten?
Der Kauf einer Immobilie in Spanien unterscheidet sich erheblich vom Kauf einer Immobilie im restlichen Europa. Die wichtigsten Punkte für einen rechtssicheren Kauf einer Immobilie auf Mallorca haben wir Ihnen in unserem Leitfaden „Tipps für Immobilienkäufer“ zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung, sondern um reine Informationen handelt. Je nach Einzelfall empfiehlt es sich, vor dem Kauf einen Rechtsanwalt auf Mallorca zu konsultieren. Porta Mallorquina Real Estate S.L.U. arbeitet seit vielen Jahren mit renommierten Kanzleien zusammen und empfiehlt Ihnen gerne entsprechende Adressen.
Wir von Porta Mallorquina Real Estate unterstützen Sie als Käufer bei all Ihren Fragen. So können wir in Zusammenarbeit mit Behörden und Rechtsanwälten für unsere Kunden folgende Punkte klären.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige Fragen vor dem Immobilienkauf
- Sind alle Gebäudeteile legal?
- Liegt ein Grundbuchauszug vor?
- Liegen Energieausweis und Bewohnbarkeitsbescheinigung vor?
- Ist Wasser- und Stromversorgung gewahrleistet (Belege)?
- Wohnungskauf: Bestatigung, dass keine Aufsenstande bei Eigentümergemeinschaft bestehen. Letzte Protokolle Eigentümerversammlung. Wurden Sonderumlagen beschlossen?
- Vermietete lmmobilie: Kann der Mietvertrag gekündigt werden?
- Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht?
Schritt für Schritt zum eigenen Haus
Besichtigung
Ihr Immobilienberater hilft Ihnen, die passende Immobilie zu finden informiert Sie bereits vor Ort über alles, was Sie zu dieser Immobilie wissen müssen. Er ist in allen Fragen Ihr erster Ansprechpartner. Dieser Service ist für Immobilienkäufer kostenfrei, da der Makler vom Eigentümer beauftragt und bezahlt wird.
Verkaufsunterlagen
Je nach Immobilientyp empfiehlt es sich, weitere Experten hinzuzuziehen, wie Architekten, Steuerberater oder einen Anwalt. Porta Mallorquina Real Estate arbeitet seit Jahren mit zuverlässigen Partnern zusammen, die wir Ihnen gerne vermitteln.
Optionsvertrag
Privatvertrag zwischen Käufer und Eigentümer mit Zahlung einer Optionssumme. Damit ist Eigentümer an Verkauf gebunden und darf nur gegen Strafzahlung zurücktreten. Tritt der Käufer zurück, verliert er die Optionszahlung.
Antrag NIE-Nummer
Wer keinen Wohnsitz in Spanien hat, benötigt für den Kauf einer Immobilie eine Identifikationsnummer für Ausländer (NIE). Die NIE kann persönlich bei der Ausländerbehörde oder im Ausland im spanischen Konsulat am Wohnsitz des Antragstellers beantragt werden. Manche Anwälte bieten an, die Antragsstellung zu übernehmen.
Vollmachten
Für den Notartermin ist persönliches Erscheinen der Vertragsparteien Pflicht. Falls Sie sich vertreten lassen möchten, ist in Spanien zu beachten, dass keine Generalvollmachten gelten, sondern nur solche, die genau beschreiben, für welches Rechtsgeschäft die Vollmacht gilt. Eine ausländische Vollmacht muss mit einer Apostille und – bei vielen Notaren – einer beeideten Übersetzung versehen sein.
Notarvertrag
Für einen rechtsgültigen Verkauf ist eine notarielle Urkunde erforderlich. Mit der Ausstellung der Urkunde wird dem Käufer die Immobilie übergeben und dem Verkäufer der Betrag des Kaufpreises ausgehändigt. Wichtig: Die unverzichtbare Eintragung Grundbuch muss gesondert beauftragt werden.
Haben Sie Fragen zum Kauf auf Mallorca
Für weitere Fragen rund um den Immobilienkauf auf Mallorca steht Ihnen das Porta Mallorquina Real Estate Team gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an, Sie erreichen uns 7 Tage die Woche unter +34 971 698 242 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@portamallorquina.com.

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