Europarecht stärkt die Rechtsposition der Deutschen mit Immobilienbesitz in Spanien

Geschrieben von Eschenbecher • Donnerstag, 2. Oktober 2008 • Kategorie: Recht

Immobilie in SpanienDie steuerlichen Rahmenbedingungen für Deutsche mit Grundbesitz in Spanien wurden in den letzten Jahren zunehmend günstiger und dieser Prozess schreitet fort. Sowohl das deutsche, als auch das spanische Steuerrecht benachteiligte in der Vergangenheit Deutsche mit Grundbesitz in Spanien, bzw. im europäischen Ausland in vielen Hinsichten.

Motor und Garant für den Prozess der Beseitigung dieser diskriminierenden Regelungen sind die europäische Kommission in Straßburg und der EuGH in Brüssel, deren Aufgabe es ist die vier europäischen Grundfreiheiten zu verteidigen. Hierzu gehört die Warenverkehrsfreiheit, die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit sowie die Personenfreizügigkeitsgarantie.

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